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Ein Problem ist eine Lösung, die auf dem Kopf steht.
Mein Name ist Barbara Cronenberg. Was kann ich für Sie tun?
Brauchen Sie Beratung und Unterstützung in Fragen der Buchhaltung und Büroorganisation für Ihr Unternehmen?
Dann sind Sie bei mir richtig!
Die Menschen stolpern nicht über Gebirge, sondern über Maulwurfshügel.
Ausgehend von Ihren Zielvorstellungen entwickle ich mit Ihnen alltagstaugliche und einfach umsetzbare Konzepte in den Bereichen
- Auftragsabwicklung
- Büroorganisation
- laufende Buchführung und Mahnwesen
für Einzelunternehmungen, GbR, GmbH und Vereine
Die Übernahme Ihrer Buchführung ist jederzeit möglich, auch während des laufenden Geschäftsjahres.
Die laufende Buchführung umfasst folgende Leistungen:
- Prüfung der Buchungsunterlagen auf Vollständigkeit
- Kassenbuchkontrolle
- Kontierung von Bank-, Kassen- und Barbelegen
- Kontierung von Ein- und Ausgangsrechnungen
- Verbuchung im Standardkontenrahmen SKR 03 oder SKR 04
- Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften
- Buchen nach vorgegebenen Kostenstellen (z.B. Geschäftsbereichen/Filialen)
- Verbuchung auf branchenspezifischen Aufwandskonten
- Verbuchung von Bank-, Kassen- und Barbelegen
- Verbuchung von Ein- und Ausgangsrechnungen
- Verbuchung der Bruttolohnliste
- Verbuchung von Rückstellungen und Abschreibungen auf Anweisung
- Sorgfältige Offene Posten-Verwaltung von Kreditoren mit Ihren aktuellen
Verbindlichkeiten sowie Zahlungsplänen und Zahlungsvorschlagslisten
- Sauber und übersichtlich geführte Offene Posten-Verwaltung von Debitoren als Grundlage für ein präzises Mahnwesen
- Durchführung des kfm. Mahnwesens, ggfs. bis zur Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides
- Kontenpflege und Kontenabstimmung
- Streng vertrauliche Behandlung Ihrer Daten
- Graphische Darstellung der betriebswirtschaftlichen Auswertung
- Erstellung der Summen- und Saldenliste
- Fälligkeitsübersicht Ihrer Steuern
- Übertragung der Umsatzsteuervoranmeldung im Elster-Verfahren
- CD-ROM am Jahresende mit Ihrer kompletten Buchhaltung
- Saldenbestätigungen am Jahresende
- Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater
- Ihr Steuerberater wird den Jahresabschluss auf der elektronisch übermittelten Summen- und
Saldenliste aufbauen, damit entfällt der doppelte Erfassungsaufwand
Gern begleite Sie bei betrieblichen Veränderungsprozessen und schule Ihre Mitarbeiter für das selbstständige Führen der Buchhaltung.
Sie können mich auch für Projektarbeiten und kurzfristige Vertretungen anfordern.
Ich freue mich, wenn Sie die Gelegenheit ergreifen, heraus zu finden, wo und wie meine Mitarbeit am nützlichsten für Ihr Unternehmen eingesetzt werden kann.
Die gesetzlichen Grundlagen meiner Tätigkeit sind im § 6 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes geregelt. Steuerberatung i.S.d. Steuerberatungsgesetzes und Rechtsberatung i.S.d. Rechtsberatungsgesetzes wird von mir nicht erbracht.
[ Kontakt ]
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